Internationales Menschenrechtsabkommen
Zusätzlich zur allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gibt es zahlreiche internationale Menschenrechts-Abkommen, die von den beteiligten Staaten unterzeichnet und ratifiziert werden müssen, damit sie in Kraft treten können.
Hier einige Beispiele:
- Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom 9.12.1948 (Convention against Genocide)
- Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4.11.1950
- 1. Zusatzprotokoll vom 20.3.1952
- 2. Zusatzprotokoll vom 6.5.1963 (Europäischer Gerichtshof)
- Übereinkommen von New York über die politischen Rechte der Frau vom 31.3.1953 (Convention on Elimination of Discrimination Against Women)
- Erklärung der Rechte des Kindes vom 20.11.1959 (Convention on the Rights of the Child)
- Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung vom 7.3.1966
- Internationale Menschenrechtspakte vom 19.12.1966
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
(Covenant on Economic, Social, and Cultural Rights) - Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
(Convention on Civil and Political Rights) - Fakultativprotokoll zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Optional Protocol to the Covenant on Civil and Political Rights)
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
- Erklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen über den Schutz aller Personen vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe vom 9.12.1975
- Erklärung des Ministerkomitees des Europarats über die Menschenrechte vom 27.4.1978