Presseratsbeschwerde fordert Rechtsabteilung der NN

Als Sprecher der hiesigen ai-Gruppe interessiert mich, wie Blätter über Polizei-PE zu Minderheiten berichten. Auf meine Beschwerde auf den Nürnberger Nachrichten-Artikel vom 30.5. "Versuchte Vergewaltigung" eines arabischen Täters erhielt ich am 14.10. folgende, für die NN nicht veröffentlichungspflichtige, Entscheidung – Link hierzu siehe unten – Ich beschwerte mich, nachdem die NN bisher bei mutmaßlichen Einzeltätern nie das Herkunftsland bzw. Herkunftsregion genannt hatte, im Gegensatz zu Banden. Wie ich zufällig erst jetzt feststellte hielt sich die NN nicht an die eigenen Maßstäbe im (nicht im Netz gefundenen) Artikel vom 21.1. von Kurt Heidingsfelder "Wann die Herkunft wichtig ist". Im Artikel wurde nach den Vorfällen in der Silvesternacht in Köln auch im Leserforum zur Diskussion angeregt „Verbrechen: Eine Frage der Herkunft ?". Der Artikelverfasser schrieb u.a. über einen Täter in Nürnberg, der einen anderen niederstach. "Bild meldete, der Verdächtige sei Inder. Und ? Was sagt uns das ? Wem nützt es die Nationalität eines Verbrechers zu kennen, wenn diese, wie in diesem Fall, weder der Fahndung dient, noch, soweit wir das wissen können, ursächlich für die Tat war ? Sind ab sofort alle in Nürnberg lebenden Inder potentielle Mörder, vor denen man sich hüten muß ? (...) Wann wird aus einem Vorurteil eine hinsichtlich des problematischen Charakters einer bestimmten Personengruppe plausible Annahme, die verbreitet werden sollte, um die Bevölkerung zu warnen ?".

Interessant ist die Presseratsentscheidung auch deshalb, weil erst am 11.10.  Pfr. Alexander Reichelt vom Ev. Forum Nürnberger Land  zu einem Gespräch u.a. mit Elke Schönwald, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Nürnberg, in den Kulturraum, Lauf, einlud  "Was ist Wahrheit ?" , worüber die PZ am 13.10., es ging um die  "Wahrheit" in den Zeitungen und in den Polizeiberichten, berichtete. Im Gegensatz zu Sport- und Festberichten steht der PZ-Artikel leider nicht im Netz.  Der PZ-Redaktionsleiter schrieb u.a. zu Aussagen des NN-Chefredakteurs Alexander Jungkunz, dass „die NN den Pressekodex als Entscheidungsgrundlage sieht. Hier werde einfach empfohlen, die Nationalität wirklich nur zu nennen, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Tat stehe". In der Richtlinie 12.1 des Pressekodex heisst es dagegen, dass die Zugehörigkeit zu (...) Minderheiten nur dann erwähnt wird, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.

Der Presserat erwähnt auch meinen Hinweis auf die ähnliche Entscheidung 372/15/1, in welcher dieser die Pegnitzzeitung wegen der Nennung der südosteuropäischen Herkunft eines Kleinkriminellen gerügt hatte.

Ich frage mich auch, warum die NN-Rechtsabteilung eine Presseratsbeschwerde begutachtet. Können Juristen besser als Redakteure beurteilen, was Journalisten im Pressekodex festgelegt haben?